KleingärtnervereinAhsetal e. V.
Was ist eigentlich ein Kleingarten
Wie bekomme ich einen Kleingarten
Jeder Verein ist eine Gemeinschaft
Was ist Gemeinschaftsarbeit
Was kostet ein Kleingarten jährlich
Freie Kleingärten
Was ist eigentlich ein Kleingarten?
Das Bundeskleingartengesetz (BkleingG) gibt in § 1 folgende Formulierung: § 1 Begriffsbestimmung
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (Kleingärtnerische Nutzung) und
in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefaßt sind (Kleingartenanlage).
Damit wird also festgelegt, dass in einem Kleingarten Obst- und Gemüseanbau vorhanden sein muss. Ziersträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen sind natürlich auch erlaubt, dürfen jedoch nicht überwiegen. Hieraus ergibt sich die sogenannte 1/3 Teilung.
1/3 der Fläche sind für Gartenlaube, Wege und Terrasse erlaubt.1/3 der Fläche sollten aus Obst- und Gemüseanbau bestehen.1/3 der Fläche ist für den Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, usw..
Hier kommt es aber nicht auf die genaue Quadratmetereinteilung an, nur die grobe Richtung sollte stimmen.
Zuerst einmal muss man sich bewerbenDazu schreiben Sie bitte einen formlosen Antrag, der folgende Angaben enthalten sollte.1. Ihren Namen2. Ihr Geburtsdatum3. Ihre Anschrift4. Ihre Telefonnummer unter der Sie zu erreichen sind5. Ihre E-Mail-AdresseInnerhalb kürzester Zeit erhalten Sie dann eine Antwort von uns ob eventuell schon ein Garten zur Verfügung steht und wie teuer er ist.
Bitte denken Sie daran, jeder Verein ist eine Gemeinschaft.Wenn Sie Mitglied geworden sind, können Sie deshalb natürlich nicht alles machen was Sie möchten. In jeder Gemeinschaft gibt es Auflagen die befolgt werden sollten. Dazu gehört nicht nur die Rücksichtnahme auf Ihren Gartennachbarn.Folgendes müssen Sie deshalb bei der Aufnahme unterschreiben.
Was ist Gemeinschaftsarbeit?
Eine der wichtigsten Pflichten in jedem Verein ist es, dass die Mitglieder grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen müssen. Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder kann die Gartenanlagen gepflegt und erhalten werden. Jeder Gartenfreund sollte daran denken, die Anlage wurde mit viel Geld aus Steuergeldern für sie errichtet und deshalb sollte sie auch für die Öffentlichkeit in einem ordentlichen Zustand gehalten werden.Bedingung für die jährlich zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden ist die jeweilige Vereinssatzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. Die zu leistenden Stunden werden durch Beschluss des Vereinsvorstandes festgelegt.
Einzelne Gartenfreunde können vom Vorstand von der Gemeinschaftsarbeit befreit werden “wenn besondere Gründe vorliegen”.Grundsätzlich gilt: wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennenzulernen.
Was kostet ein Kleingarten jährlich.diese Summen sind ca. Preise und können sich jährlich ändern
Pacht
0,24 € / m2
Vereinsbeitrag
40,00 €/Jahr
Versicherung / Gartenlaube
45,00 - 65,00 €/Jahr (Wert der Laube)
Beitrag - Landesverband
31,70 €/Jahr ab 2009
Wasser
ca. - 1,94 € / qm
Strom
ca. - 0,27 € / KWh
Aufnahmegebühr / einmalig
50 €